Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge des vergangenen Jahres und der letzten Monate hat das niedersächsische Umweltministerium Ende April 2019 die Entnahme von Wasser für die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen gelockert. Die unteren Wasserbehörden erhalten damit einmalig und übergangsweise die Möglichkeit, den Zeitraum für die Nutzung von festgeschriebenen Wasserkontingenten von zehn auf 15 Jahre zu verlängern. Landwirte, die bereits jetzt ihre Wasserentnahmekontingente ausgeschöpft haben, bekommen auf Antrag kurzfristig die Möglichkeit, weiter Grund- oder Oberflächenwasser für ihre Beregnungsanlagen zu nutzen. Das Land will den landwirtschaftlichen Betrieben so etwas Luft verschaffen und deren Handlungsspielraum erweitern. Die Entscheidung über die Wassermengen, die ein Landwirt zur Beregnung aus dem Grund- oder Oberflächenwasser entnehmen darf, liegt bei der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde.

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