Der Bundestag hat am 04.04.2019 das NABEG verabschiedet. Es ist mit seinen wesentlichen Vorschriften am 17.05.2019 in Kraft getreten  (BGBl. I Seite 706). Ziel des Gesetzes ist es, die Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit neu und enthält erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben für die Entschädigungen der vom Netzausbau betroffenen Grundeigentümer.

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