Das öffentliche Baurecht und das Immissionsschutzrecht haben für den Agrarrechtler einen hohen Stellenwert. Das gilt vor allem, wenn Bau- und sonstige Zulassungsanträge aus der Sicht des bauwilligen Landwirts zu prüfen sind, aber auch dann, wenn ein zugelassenes Investitionsvorhaben aus der Sicht des Nachbarn, der sich beeinträchtigt fühlt, auf dem rechtlichen Prüfstand steht. In dem Zusammenhang stellt sich, insbesondere für den Mandanten, der den anwaltlichen Rat sucht, die Frage, wie denn wohl das finanzielle Risiko gerichtlicher Schritte, also das Prozesskostenrisiko, einzuschätzen ist. Diese Einschätzung hängt wesentlich vom Streitwert ab. Dessen Herleitung versteht sich in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten häufig nicht von selbst, weil es in der Regel „nur mittelbar um Geld geht“. Deshalb sind die sog. Streitwertkataloge der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine wichtige „Kalkulationshilfe“.

Das Nds. Oberverwaltungsgericht wendet seit 01.06.2021 einen neuen Streitwertkatalog („Streitwertannahmen der mit Bau- und Immissionsschutzsachen befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für ab dem 01.06.2021 eingegangene Verfahren“) an. Dieser kann unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2021/ausgabe-10-2021-v-2052021/bau-und-immissionsschutzsachen-neue-streitwertannahmen-des-niedersaechsischen-oberverwaltungsgerichts/ heruntergeladen werden. Die Streitwerte sind danach durchgängig heraufgesetzt.

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