Am 28.01.2022 ist auf EU-Ebene die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel sowie in Deutschland ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten, welches auf nationaler Ebene die Inhalte abdeckt, die nicht durch die EU-VO 2019/6 ohnehin unmittelbar gelten.

Bislang waren die Bestimmungen für die Veterinärmedikamente im Arzneimittelgesetz (AMG) neben den Regelungen für den Humanbereich aufgeführt. Mit dem neuen TAMG werden der Veterinär- und der Humanbereich voneinander getrennt und die Bestimmungen zu Tierarzneimitteln aus dem AMG gestrichen. Die nun ebenfalls in allen Mitgliedstaaten anzuwendende Verordnung (EU) 2019/6 schränkt u.a. den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein, z.B. durch das Verbot einer prophylaktischen Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen. Des Weiteren wird die Anwendung von solchen Antibiotika untersagt, die der Humanmedizin vorbehalten sind (sog. Reserveantibiotika).

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