Das BML hat nach langer Diskussion einen Entwurf für eine Neuregelung der Haltung von Sauen im Kastenstand vorgelegt. Eine 7. VO zur Änderung der Tierschutz-NutztierhaltungsVO will die maximal zulässige Fixationsdauer von Sauen im Kastenstand auf acht Tage im Deckzentrum und fünf Tage im Abferkelbereich reduzieren (bislang: 35 Tage). Die Mindestlänge der Kastenstände soll um 20 cm auf nunmehr 2,2 m steigen, die Mindestbreite – unterschieden nach Größenklassen – ebenfalls aufgeweitet werden. Diese und andere Verbesserungen für die Sauenhaltung sollen in einem Übergangszeitraum von 15 Jahren umgesetzt werden. Spätestens nach 12 Jahren soll jeder einzelne Betrieb ein für ihn verbindliches Umstellungskonzept vorgelegt und einen dementsprechenden Bauantrag gestellt haben. Der Deutsche Bauernverband geht davon aus, dass damit etwa 2/3 des vorhandenen und einschlägig genutzten Gebäudebestands neu errichtet oder aber grundlegend umgebaut werden müssen.

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