Niedersachsens Landwirte müssen künftig die verwendeten Düngemengen melden. Die Landesregierung hat am 17.09.2019 die Niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Nährstoffvergleiche und Düngebedarf sowie über den gesamtbetrieblichen Düngebedarf (NDüngMeldVO) beschlossen. Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen für eine bessere Transparenz des Nährstoffmanagements und damit für eine effiziente Minderung der Nährstoffüberschüsse in Niedersachsen geschaffen werden.

Für die Erfassung der Daten wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag des Landes die Datenbank ENNI – Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen – programmiert. Der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer ist es durch ENNI möglich, die Nährstoffströme zielgerichtet zu kontrollieren. Niedersachsen ist mit dieser Meldedatenbank Vorreiter in Deutschland.

Niedersachsen nutzt mit der Verordnung die Möglichkeiten, die § 13 Absatz 6 der Düngeverordnung von 2017 eröffnet hat: Betriebsinhaber werden verpflichtet, Angaben zum Nährstoffvergleich und zu Düngebedarfen elektronisch an die niedersächsische Düngebehörde bei der Landwirtschaftskammer zu melden. Außerdem ist der für jede Fläche ermittelte Düngebedarf zu einem gesamtbetrieblichen Düngebedarf zusammenzufassen. Durch Plausibilitätsprüfungen will man anschließend die Betriebe herausfiltern, bei denen der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht.

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