Die SPD/CDU-Regierung in Niedersachsen hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der die verschärften gemeinschafts- und bundesrechtlichen Regelungen an den Gewässerschutz düngerechtlich umgesetzt werden sollen. Dieser Entwurf sieht vor, dass in „roten Gebieten“ besonders strenge Schutzvorschriften Verunreinigungen durch Nitrat und/oder Phosphat verhindern. Die „Rote-Gebiete-Karte“ stellt dabei ca. 1 Mio. ha LN (das sind 39 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Flächen in Niedersachsen) als „Nitrat-Kulisse“ dar; als „Phosphat-Kulisse“ finden sich ca. 35 ha LN dargestellt, die 1 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes entsprechen dürften.
Die in diesen „roten Karten“ ausgewiesenen, teilweise sehr großen Gebiete stoßen auf heftige Kritik der Landwirte. Der Landvolkverband Niedersachsen hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Verordnung, soweit sie sich in der Karte niederschlägt, zu unternehmen bzw. zu unterstützen. Die Gebietsfestlegungen seien unverhältnismäßig und willkürlich erfolgt. Es gebe sehr große Gebiete mit Flächen von mehr als 30.000 ha, für deren Darstellung der Wert einer einzigen Messstelle als Begründung angeführt werde. Auch seien häufig die Ursachen für die Belastung einzelner Messstellen nicht analysiert worden. Aus der Landes-FDP wird in diesem Zusammenhang kritisiert, dass in Niedersachsen 39 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in die roten Gebiete eingerechnet seien, obwohl lediglich 16 % der Böden erhöhte Nitratwerte aufwiesen. Es gebe, so wird aus der FDP eingewandt, im Übrigen auch andere als landwirtschaftliche Eintragsquellen. Schließlich seien die Messungen nicht auf den gesamten Grundwasserkörper ausgedehnt worden, sondern es seien Befunde nur in den obersten Grundwasserhorizonten erhoben worden.