In Niedersachsen, NRW und nun auch in Thüringen haben die Landwirtschaftsministerien die Entscheidung getroffen, lange Tiertransporte generell nicht mehr zu genehmigen (Thüringen mit Ausnahme der Schweiz). Als „lang“ gelten dabei alle Tiertransporte, die länger als acht Stunden dauern, und zwar unabhängig von der Länge der Transportstrecke. Damit sind Tierexporte nur noch sehr eingeschränkt genehmigungsfähig, was insbesondere die Rindertransporte betrifft. Die Kreisveterinärbehörden sind angewiesen worden, Langstreckentransporte nicht mehr abzufertigen. Die Landesministerien verweisen darauf, dass es keine belastbaren Informationen über Versorgungsstationen in Drittstaaten gebe und dass Kontrollen wiederholte Überschreitungen maximaler Transportzeiten, im Übrigen auch nur eingeschränkte Tränkmöglichkeiten insbesondere für Kälber ergeben hätten. Diese Praxis sei mit dem Tierschutz nicht länger vereinbar. Die Wirtschaft müsse Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport entwickeln, der dann auch wieder Exporte in Drittstaaten ermöglichen könne.
Tierschützer begrüßen die Entscheidungen der Länder Niedersachsen, NRW und Thüringen. Sie erwarten nun, dass sich das Bundeslandwirtschaftsministerium nachhaltig dafür verwendet, dass die Langstreckentransporte in allen Bundesländern nicht mehr genehmigt werden. Anzustreben sei, dass lebende Tiere generell nicht länger in Drittstaaten exportiert werden.
Andere Bundesländer haben die Anforderungen an Tierexporte verschärft (Baden-Württemberg: Keine Verbringung in weit entfernte Drittstaaten; verschärfte Vorgaben für die Ausgestaltung der Transporte z.B. durch Tränkestationen in Rheinland-Pfalz und Sachsen).