In Niedersachsen wird der Wolf wohl alsbald in das Jagdrecht aufgenommen. Jedenfalls haben die Regierungsfraktionen aus SPD und CDU einen entsprechenden Entschließungsantrag im Landtag eingebracht, so dass sich dafür ungeachtet der Kritik der Naturschützer eine Mehrheit finden dürfte. Auch wenn der Wolf danach in Niedersachsen zu den bejagbaren Tieren rechnet, wird sich an seinem Schutz im Ergebnis wenig ändern können. Das kritisieren auch die niedersächsischen Weidetierhalter, denn es bleibt bei dem strikten Artenschutz nach nationalem und vor allem europäischem Recht. Um letzteres zu ändern, wäre es erforderlich, den Wolf aus dem Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in deren Anhang V zu überführen. Das erscheint derzeit nicht nur als ein langwieriges, sondern auch wenig aussichtsreiches Unterfangen.

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