Es umfasst gut 4.000 Hektar Wasser-, Watt- und Vordeichsflächen: Weite Bereiche des Unterlaufs der Weser von Nordenham bis Warfleth sowie das in der Außenweser gelegene „Fedderwarder Fahrwasser“ sind seit 14.02.2019 Naturschutzgebiet. Der Unterschutzstellung war ein mehrjähriges Verfahren vorausgegangen.

Mit der Unterschutzstellung der niedersächsischen Bereiche der Außen- und Unterweser werden Verpflichtungen umgesetzt, die sich aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie ergeben. Das neue Naturschutzgebiet befindet sich in den Landkreisen Wesermarsch, Cuxhaven und Osterholz sowie im kreis- und gemeindefreien Gebiet des Küstenmeeres. In den kreisangehörigen Gebietsteilen werden die Landkreise die Betreuung des Naturschutzgebietes als untere Naturschutzbehörden übernehmen. Für die Betreuung der NSG-Flächen im Küstenmeer ist künftig die Landesverwaltung zuständig. Besondere Bedeutung messen die Landesbehörden dem Naturschutzgebiet für die Arten Meerneunauge, Flussneunauge, Finte, Fischotter und Teichfledermaus bei. Darüber hinaus stelle es für eine Vielzahl an Brut- und Gastvögeln einen wichtigen Lebens- und Nahrungsraum dar.

Das Unterschutzstellungsverfahren wurde durch eine Landesbehörde durchgeführt, der die Zuständigkeit für die kommunalen Gebietsanteile dafür vom Niedersächsischen Umweltministerium übertragen worden war. Die Kreistage der drei betroffenen Landkreise hatten dazu das erforderliche kommunale Einvernehmen erteilt.

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