In Niedersachsen haben Landesregierung, Landwirtschaft und Naturschutzverbände einen Rahmenvertrag „Niedersächsischer Weg“ geschlossen. Sein generelles Ziel ist, den Naturschutz zu stärken, ohne die Landwirtschaft zu gefährden, gar zu zerstören. In diesem Zusammenhang ist ein Gesetzentwurf erarbeitet/abgestimmt worden, der nun von der Landesregierung in den Landtag eingebracht worden ist („Gesetz zur Änderung des Nds. AG zum BNatSchG sowie weiterer Gesetze zum Naturschutz“, Nds. Landtag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/4839). Was Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer sowie Natur- und Umweltverbände mit dem Rahmenvertrag anstreben, lässt sich für Interessierte nachlesen unter www.niedersachsen.de/niedersaechsischer-weg; hier können u.a. abgerufen werden „Broschüren zum Niedersächsischen Weg“, insbesondere die „Der Niedersächsische Weg-Broschüre“ und die dazu erfolgten Erläuterungen des Landwirtschaftsministeriums. Danach sollen weitere Biotoptypen, insbesondere arten- und strukturreiches Dauergrünland sowie Obstbaumwiesen, gesetzlich geschützt werden, soll das Grünlandumbruchverbot beibehalten und erweitert werden, wird ein landesweiter Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche bzw. 10 % der Offenlandfläche angestrebt, sollen die Regelungen zu Gewässerrandstreifen angepasst und ein Aktionsprogramm „Insektenvielfalt“ angeschoben werden. Für diese und weitere Maßnahmen besteht Einvernehmen darüber, dass die Landwirte, die an diesen Maßnahmen mitwirken, gerade auch finanziell verstärkt gefördert werden, und zwar nicht nur im ökologischen Landbau (der bis 2030 auf 15 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche wachsen soll).

Agricola Verlag