Die Bundesregierung hat einen neuen Vorschlag für strengere Dünge-Regelungen vorgelegt, um Nitrat im Grundwasser zu reduzieren. Der Entwurf sieht vor, dass Landwirte zukünftig Düngemengen dokumentieren müssen. Zudem soll es längere Sperrfristen sowie striktere Vorgaben an Hängen geben, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium nach einem Treffen mit Bundesländern und Verbänden mit.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze wollen den Entwurf kommenden Mittwoch (28.08.2019) in Brüssel vorstellen und damit ein weiteres Verfahren gegen Deutschland vor dem EuGH abwenden. Der EuGH hatte – allerdings zu inzwischen außer Kraft getretenen Vorschriften – bereits mit einem Urteil vom 21.06.2018 (C-543/16) entschieden, dass die Bundesrepublik über Jahre hinweg zu wenig gegen die Überdüngung mit Gülle und die Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat unternommen habe. Die in 2017 erfolgte Verschärfung der Düngevorschriften hält die EU-Kommission für nicht ausreichend. Am 25.07.2019 hatte die EU-Kommission der Bundesregierung eine „letzte Frist von zwei Monaten“ gesetzt, um die aktuellen unionsrechtlichen Vorgaben für einen Schutz des Grundwassers gegen den Eintrag von zu viel Dünger/Nitrat umzusetzen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte den nun vorliegenden neuen Entwurf der Bundesregierung, da die Zeitpläne und Maßnahmen nicht ausreichten, um die Nitrateinträge nachhaltig zu reduzieren. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnte, die Beschränkungen seien wirkungslos, solange die Kontrollbehörden sie nicht überprüfen könnten. Die Umweltschutzorganisation BUND wies darauf hin, dass noch weitere Maßnahmen notwendig seien, um die Nitrat-Belastung dauerhaft zu verringern.

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