Unter dem 25.07.2019 hat die EU-Kommission der Bundesregierung eine „letzte Frist von zwei Monaten“ gesetzt, um die aktuellen unionsrechtlichen Vorgaben für einen Schutz des Grundwassers gegen den Eintrag von zu viel Dünger/Nitrat umzusetzen. Nach Ablauf dieser Frist werde die EU-Kommission, so heißt es in dem Schreiben vom 25.07.2019, erneut Klage vor dem EuGH erheben, in welchem Fall Geldstrafen in erheblicher Höhe auf die Bundesrepublik zukommen könnten.
Der EuGH hatte – allerdings zu inzwischen außer Kraft getretenen Vorschriften – bereits mit einem Urteil vom 21.06.2018 (C-543/16) entschieden, dass die Bundesrepublik über Jahre hinweg zu wenig gegen die Überdüngung mit Gülle und die Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat unternommen habe. Die daraufhin in 2017 erfolgte Verschärfung der Düngevorschriften hält die EU-Kommission für nicht ausreichend.
Die Bundesregierung plant, das nationale Güllerecht bis zum März 2020 zu novellieren. Sie beklagt insoweit eine verzögerte Zuarbeit auf Länderebene. Die Bundesländer seien gehalten, „rote Gebiete“ darzustellen, in denen die Nitratbelastung des Grundwassers bereits heute besonders hoch sei und in denen deshalb verschärfte Regelungen für das Ausbringen insbesondere von Gülle gelten sollen.