Die Siebte und Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung treten heute (09.02.2021) in Kraft. Die wesentlichen Änderungen umfassen:

  • Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von acht Jahren,
  • mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von acht Jahren,
  • max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Um den Landwirten die Umstellung zu erleichtern, hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium 2020 ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Mio. € für den Stallumbau aufgelegt.

Agricola Verlag