Nicht nur die Bundesländer wollen, sondern auch der Bund will nun Stallerweiterungen erleichtern, die mit dem Ziel der Verbesserung des Tierwohls erfolgen. Nach einer Verabredung der Fachressorts, also des Landwirtschafts- und des Innenministeriums, soll das jedenfalls für die Erweiterungen des baulichen Bestands gelten, die nicht zugleich auf eine Erweiterung des Tierbestands zielen. Das Innenministerium will zeitnah einen Entwurf für eine Novelle zum BauGB vorlegen. Ställe im Außenbereich sollen danach unter erleichterten Bedingungen erweitert werden können, wenn die Erweiterung dem Tierwohl dient. Die Landwirtschaftspolitiker vor allem der CDU/CSU drängen darauf, dass ähnliche Erleichterungen im Hinblick auf das Naturschutz- und Immissionsschutzrecht umgesetzt werden. Insbesondere müsse im Immissionsschutzrecht geregelt werden, dass Stallumbauten bzw. -erweiterungen keinen zusätzlichen Einschränkungen unterworfen werden, wenn es nur darum gehe, den vorhandenen Tierbestand tierschutzgerechter unterzubringen.

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