Nordrhein-Westfalen ist auf die Verlängerung, die die Bundesrepublik mit der EU für die Anpassung des Düngerechts der Bundesländer vereinbart hat (31.12.2020), nicht angewiesen. Dort hat das Landeskabinett vielmehr am 24.03.2020 die Anpassung der LandesdüngeVO verabschiedet; sie ist auch bereits unterzeichnet und in der vergangenen Woche verkündet worden.

Die LandesdüngeVO NRW setzt die stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete – nach Meinung der Landesregierung auf Grundlage neuer Messungen und aktueller Modellierungen – um. Landesweit werden gut 300.000 ha gesondert geregelt, weil auf dieser landwirtschaftlichen Nutzfläche über den allgemeinen Regelungsumfang der DüngeVO hinausgehender Regelungsbedarf bestehe. Das entspricht gut 19 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzflächen NRW, die nun als „Rote Gebiete“ gelten. Die Umweltschützer kritisieren die VO bereits. Selbst in Landkreisen mit sehr hohen Viehdichten könne aufgrund der neuen LandesdüngeVO deutlich mehr Dünger aufgebracht werden. Der NABU wirft der Landesregierung vor, sie habe den Anteil der betroffenen Gebiete mit bedenklichen Nährstoffüberschüssen „künstlich klein gerechnet“ und einen „Alleingang auf Kosten der Umwelt“ unternommen.

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