2013 hatte NRW auch für Tierschutzverbände das sog. Verbandsklagerecht eingeführt, und zwar befristet bis zum 31.12.2018. Nun stand die Entscheidung an, die Regelung auslaufen zu lassen oder aber zu verlängern bzw. zu entfristen. Obwohl die Fraktionen von SPD und Grüne sich für die Fortgeltung des Verbandsklagerechts stark gemacht hatten, beschloss der Landtag am 12.12.2018 gem. dem Vorschlag der Regierungsfraktionen von CDU/FDP, das Verbandsklagerecht nicht weiter zu verlängern. Es hat mithin am 31.12.2018 in NRW geendet.

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