Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Einführung des sog. Nutri-Score Labels zur Nährwertprofilkennzeichnung von Lebensmitteln angekündigt. Nutri-Score bezieht neben dem Gehalt an Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe oder Proteine in eine Bewertung ein. Das Ergebnis wird auf einer fünfstufigen Skala hervorgehoben. Kritiker bemängeln an der sog. Lebensmittel-Ampel zum einen, dass die Kennzeichnung nicht verpflichtend, zum anderen die Rechtskonformität des Labels nicht sichergestellt sei. Das LG Hamburg hatte im April 2019 einem Hersteller von Tiefkühlkost die Kennzeichnung mit Nutri-Score unter Berufung auf die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) untersagt (Urteil v. 16.04.2019, Az. 411 HKO 9/19).

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