Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 24.05.2019 mit insgesamt fünf Urteilen (OVG 2 A 4.19 u.a.) über Normenkontrollanträge entschieden, mit denen der sog. Sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald angegriffen wird. In dem Plan werden als Ziele der Raumordnung 41 Eignungsgebiete für Windenergienutzung festgelegt, und zwar mit Ausschlusswirkung. Die Antragsteller, sämtlich Windenergiebetreiber mit Planungen außerhalb der festgelegten Eignungsgebiete, setzen sich mit ihren Normenkontrollanträgen erst einmal durch. Der Plan leide, so das OVG, bereits an formellen Fehlern. Inhaltlich rügt das Gericht, dass die von der Planungsgemeinschaft zugrunde gelegten brandenburgischen tierökologischen Abstandskriterien keine „harten“ Tabuzonen definierten.

Agricola Verlag