Die Europäische Kommission verlangt eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zur Mehrwertsteuerpauschalierung. Es sei, so kritisiert die Kommission, nicht angängig, dass Deutschland die Pauschalierungsmöglichkeit für alle Betriebe in der Landwirtschaft ermögliche, also nicht nur für die kleineren Betriebe. Die gemeinschaftsrechtliche Vorgabe (EU-Mehrwertsteuerrichtlinie) sei vor allem für Kleinbetriebe gedacht, die mit der Anwendung der allgemeinen Mehrwertsteuervorschriften Schwierigkeiten hätten. Das dürfe man nicht standardmäßig auf jedweden landwirtschaftlichen Betrieb übertragen. Zumal der Bundesrechnungshof im Herbst 2015 eine ähnliche Rüge erhoben hatte, wird damit gerechnet, dass die Bundesregierung bis Ende März 2019 eine Neuregelung auf den Weg bringt.