Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im EU-Parlament hat sich am 28. April 2020 für eine Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ausgesprochen. Die Regeln der aktuellen GAP sollen nach Ansicht der Parlemtenarier für voraussichtlich zwei weitere Jahre gelten. Die Übergangsverordnung war notwendig geworden, da die geplante Reform der GAP nicht rechtzeitig zum Januar 2021 umgesetzt werden kann. 

Der Bericht des Agrarausschusses sieht vor, dass ein einjähriger Übergang automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden soll, falls die mehrjährige Finanzplanung der EU (MFR) und die GAP-Reform nicht bis zum 31. Oktober 2020 einen Abschluss finden. Die Übergangsregelungen sollen den Landwirten gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie mehr Planungssicherheit verschaffen. Die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der EU-Kommission hierüber sollen Mitte Mai beginnen.

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