Der Rhein-Sieg-Kreis untersagte als örtliche Tierschutzbehörde mit Bescheid vom 08.12.2020 sofort vollziehbar einen Transport von 66 trächtigen Rindern nach Marokko. Er war der Auffassung, die Tiere würden in Marokko voraussichtlich nicht tierschutzgerecht behandelt. Der Eilantrag des Spediteurs, dem es darum ging, die aufschiebende Wirkung seiner Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid erst einmal wiederherzustellen, ist vor dem VG Köln erfolglos geblieben. Das VG Köln hat mit Beschluss vom 10.12.2020 (21 L 2339/20) den Eilantrag abgelehnt. Dem war bereits ein Beschluss des VG Köln vom 18.11.2020 vorausgegangen, in welchem es die Untersagung eines Transports von 132 trächtigen Rindern, der ebenfalls nach Marokko erfolgen sollte, gebilligt hatte. Das VG Köln ist in beiden Sachen der Auffassung gewesen, das tatsächliche Schicksal der zu transportierenden Rinder in Marokko sei nicht hinreichend klar. Der drohende Eingriff in das Tierwohl sei, wenn er erfolge, irreparabel und überwiege im Eilverfahren den bloßen wirtschaftlichen Schaden des Transportunternehmens. Das OVG NRW ist anderer Auffassung (Beschluss vom 10.12.2020, 20 B 1958/20). Es stellt die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels des Transporteurs wieder her. Die Untersagungsanordnung des Rhein-Sieg-Kreises sei voraussichtlich rechtswidrig. Es sei schon fraglich, ob dem Spediteur die unterstellten tierschutzrechtlichen Verstöße in Marokko überhaupt zuzurechnen seien. Erheblich zweifelhaft sei auch, ob die Gefahr einer tierschutzwidrigen Behandlung hinreichend konkret bestehe. Der Kreis habe sich lediglich auf allgemeine Erkenntnisse zum Umgang mit Rindern in Marokko gestützt. Es möge sein, dass der Gesetz- oder Verordnungsgeber generelle Verbringungsverbote erlassen könne; die örtliche Tierschutzbehörde sei für den Erlass derartiger Regelungen aber nicht zuständig. Sie könne nicht die erheblichen Unwägbarkeiten und Ungewissheiten zum Anlass nehmen, dem Spediteur den Nachweis zu überbürden, dass es in Marokko nicht zu Zuwiderhandlungen gegen Anforderungen des Tierschutzgesetzes kommen werde.

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