Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat bereits im Herbst 2019 das Landesdüngerecht überarbeitet und die sog. Roten Gebiete festgelegt. Viele Landwirte halten diese Ausweisungen für fehlerhaft, auch für viel zu weitgehend. Die Düngeverordnung des Landes führe zu Reglementierungen, für die es fachlich und rechtlich keinen Grund gebe. Am 09.04.2020 ist nun ein vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau unterstütztes erstes Gerichtsverfahren angelaufen. Ein Landwirt aus der Eifel hat einen Normenkontrollantrag gestellt, über den das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz entscheiden muss. Da die Entscheidung über solche Normenkontrollanträge häufig erst nach vielen Monaten, teilweise auch erst nach Jahren ergeht, hat der Vulkaneifel-Landwirt zusätzlich einen Eilantrag gestellt mit dem Ziel, dass das OVG die LandesdüngeVO wegen der Festsetzung der Roten Gebiete vorläufig und bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag selbst außer Vollzug setzt. Der Landwirt und der Verband erhoffen sich in diesem Eilverfahren bereits eine Vorklärung für das laufende Anbaujahr.

Ebenso wie in Rheinland-Pfalz wird auch anderwärts erhebliche Kritik an den Daten geübt, die in den einzelnen Bundesländern zur Festsetzung der Roten Gebiete geführt haben bzw. führen werden. In Niedersachsen hat das Landvolk z.B. ein hydrologisches Gutachten veranlasst, in dem festgestellt worden ist, dass jede zweite Nitratmessstelle in Niedersachsen gravierende Mängel aufweist.

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