Die Regierungskoalition, die in Sachsen-Anhalt regiert und sich aus CDU, SPD und Grünen zusammensetzt, war mit den Vorbereitungen für ein Landes-Agrarstrukturgesetz recht weit gediehen. Ziel war, den abgestimmten Gesetzentwurf noch vor der Landtagswahl, die in Sachsen-Anhalt am 06.06.2021 stattfindet, beschließen zu lassen. Dabei war es den Regierungsfraktionen seit dem Entwurf aus dem Herbst 2020 vor allem darum zu tun, eine Genehmigungspflicht für Anteilskäufe einzuführen.

Der Gesetzesentwurf war auf nachhaltige Kritik gestoßen, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch durch berufsständischer Interessen unverdächtiger Fachleute (vgl. dazu die News vom 15.01.2021).

Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt rückt wegen dieser Kritik nun von dem Gesetzentwurf ab. Er sei zu überarbeiten und das sei vor der Landtagswahl 2021 nicht zu bewerkstelligen. Den abgestimmten Entwurf wolle man in Anbetracht der juristischen Kritik, die auch „handwerkliche Mängel“ gerügt hatte, nicht durchdrücken; vordringlich sei das Ziel, ein rechtssicheres und möglichst allseits akzeptiertes Gesetz zu schaffen.

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