Von März bis Ende Oktober 2021 sollen landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen können. Das Bundeskabinett hat am 31.03.2021 die entsprechende Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung beschlossen. Die Maßnahme soll u.a. durch die damit verbundene geringere Personalfluktuation auch das Infektionsrisiko mindern.

Um sicherzustellen, dass kurzfristig Beschäftigte auch tatsächlich über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen, soll eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung des Arbeitnehmers eingeführt werden. Als privat krankenversichert soll ein kurzfristig Beschäftigter auch gelten, wenn er über seinen Arbeitgeber für die Zeit der Beschäftigung über eine private Gruppenversicherung abgesichert ist und dadurch die notwendige Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist. Zudem soll der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten. So soll er beurteilen können, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden bzw. wann diese überschritten sind.

Der Bundestag wird nach Ostern über die Ausweitung beraten. Im vergangenen Jahr waren bis zu 115 Tage gestattet – wie u.a. vom Deutschen Bauernverband auch für 2021 gefordert.

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