Die Einreise der Erntehelfer ist in diesem Jahr coronabedingt extrem erschwert. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen, wenn sie Saisonarbeiter beschäftigen wollen, die aus dem Ausland anreisen, zahlreiche Vorgaben beachten (z.B. Einreise ausschließlich per Flugzeug, Anmeldung über ein zentrales Portal, Quarantänebestimmungen für die ersten zwei Wochen und sonstige Vorgaben für den Aufenthalt der Saisonarbeitskräfte im Betrieb). Wer sich damit vertraut machen will, findet den aktuellen Stand in einem Merkblatt des Deutschen Bauernverbands. Der DBV hat, abrufbar unter https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/, alle einschlägigen Fragen zusammengestellt und auch die darauf zu gebenden Antworten.

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