Im Prozess um die Klage eines Imkers wegen des Einsatzes des Unkrautvernichters Glyphosat muss das beklagte Agrar-Unternehmen Schadenersatz leisten. Das hat das LG Frankfurt (Oder) am 20.06.22 (Az. 13 O 97/20) entschieden und dem Kläger rund 14.500 Euro für den entstandenen Schaden zugesprochen.
Der Imker hatte im Frühjahr 2019 seine Bienenkästen neben einer von dem Agrar-Unternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 wurde diese Fläche mit glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln behandelt. Der belastete Nektar bzw. die belasteten Pollen wurden von den Bienen in den Bienenstock getragen. Wachs und vier Tonnen Honig mussten vernichtet werden; der Imker gab seinen Betrieb auf.
Das LG traf keine generelle Entscheidung darüber, ob Landwirte bei einem Glyphosat-Einsatz grundsätzlich damit rechnen müssen, dass Bienenstöcke in der Nähe sind. Des Weiteren wurde auch nicht entschieden, dass Imker Landwirte informieren müssen, wenn sie Bienenwagen aufstellen.