Eine Urlauberin aus Rheinland-Pfalz war 2014 im Tiroler Stubaital mit ihrem Hund unterwegs. Dabei hatte sie die Hundeleine mit Karabinerhaken um die Hüfte fixiert. Sie wurde von einer Kuhherde, die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt. Das Landgericht Innsbruck hat – Mitteilung des Gerichts vom 22.02.2019 – den Halter der Kuhherde nun zum Schadensersatz verurteilt; er soll an Ehemann und Sohn der Urlauberin insgesamt rd. 180.000,00 €, im Übrigen dem Ehemann und dem Sohn monatliche Renten zahlen. Durchschlagendes Argument war aus Sicht des Gerichts, dass der Landwirt nur unzureichend vor den Gefahren der Kuhherde gewarnt habe; die aufgestellten Warnschilder hätten nicht ausgereicht. Demgegenüber wiege das Mitverschulden der Urlauberin, die hätte wissen können, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können, geringer.