Am 12. Februar 2021, zwei Wochen nach dem Bundestag, hat nun auch der Bundesrat ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Höchstspannungsstromleitungen gebilligt. Es nimmt u.a. 35 neue Netzausbauvorhaben in die Bedarfsplanung auf und ändert acht bisherige Projekte. Für diese stellt es gesetzlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Damit sollen Vorhaben schneller realisiert werden – u.a. durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen. Zudem sieht es Regelungen für Ausschreibung und Förderung von Batteriespeicheranlagen vor, die u.a. dem Aufbau von sogenannten Netzbooster-Pilotanlagen dienen sollen.

Ziel des Gesetzes sei es, länderübergreifende und grenzüberschreitende Planungen zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen, so der Bundesrat. Den energie- und klimapolitischen Zielen, einschließlich des synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze, solle damit Rechnung getragen werden.

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