Die Bundestagsfraktion hat in Abstimmung mit den Fraktionen Der Linken, die in Landtagen vertreten sind, ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Es soll die rechtlichen Möglichkeiten für die Einschränkung/Verhinderung sog. Share-Deals klären und die Stellung der Siedlungsunternehmen, also der Landgesellschaften, stärken. Damit will die Partei, so heißt es in einer ihrer Verlautbarungen, die „Grundlage für eine nachhaltige, regional verwurzelte Landwirtschaft“ schaffen bzw. sichern. Die Fraktionsvorsitzende im Bundestag wird dahin zitiert, dass Konzerne (wie z.B. die ausdrücklich genannten Unternehmen Aldi) nicht nur ohnehin schon den Lebensmitteleinzelhandel beherrschten, sondern auch noch landwirtschaftlichen Boden aufkauften und diesen so den ortsansässigen Landwirten entzögen. Hintergrund dieser Bemerkung ist offenbar wesentlich der Umstand, dass die Aldi-Stiftungen, über die die Konzerne ihre Lebensmittelmärkte in Nord und Süd steuern, inzwischen entdeckt haben, dass Grund und Boden schenkungssteuerlich privilegiert sein kann. Das ist für jene Stiftungen ein sehr ernsthaftes Thema, fällt doch – vereinfacht – in diesen Stiftungen alle 30 Jahre die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Hier kann es erheblich vorteilhaft sein, wenn die steuerrechtlichen Bewertungsprivilegien für landwirtschaftliche Grundstücke genutzt werden können.

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