Die Gewährung von Bundesmitteln für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung wird gedeckelt. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat mitgeteilt, dass landwirtschaftliche Betriebe, die im angestammten System mehr als 50.000,00 € Bundesmittel bekommen würden, ab sofort keinen Zuschuss mehr erhielten. Darüber hinaus würde ein Höchstbetrag für die Zuschusserteilung von 20.000,00 € je Unternehmen eingeführt. Damit setzt die Berufsgenossenschaft Vorgaben des BLM und des Haushaltsausschusses des Bundestages um. Die Zahl der Betroffenen ist allerdings überschaubar. In 2018 hatten sieben Landwirtschaftsbetriebe Beitragszuschüsse von mehr als 50.000,00 € erhalten; 71 Betriebe hatten jeweils mehr als 20.000,00 €/Jahr erhalten. Da die Gesamtsumme der Bundesmittel zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge mehr oder weniger konstant bleibt, bedeutet die Entscheidung der Berufsgenossenschaft: Die Bundesmittel gehen zukünftig gezielter an kleine und mittlere Betriebe. Das entspricht einer alten Forderung des Bundesrechnungshofs.

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