Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die ALDI GmbH & Co. KG in Mahlberg vor dem LG Freiburg verklagt wegen nach Auffassung der Verbraucherzentrale irreführender Herkunftsangaben. ALDI hatte Bio-Äpfel in seinen Märkten als aus Deutschland stammend beworben, obwohl die Äpfel in Italien geerntet und in Deutschland lediglich verpackt worden waren. Nachdem ALDI auf die vorgerichtliche Abmahnung keine Unterlassungserklärung hatte abgeben wollen, wurde nun am 14.01.2020 vor dem LG Freiburg mündlich verhandelt. ALDI hat den Anspruch anerkannt, so dass ein dementsprechendes Anerkenntnisurteil zu Gunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergangen ist (LG Freiburg, Anerkenntnisurteil vom 14.01.2020, 12 O 88/19 KfH).

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