Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU gibt es Mittelrückflüsse nach Deutschland. Ein Teil dieser Rückflüsse ist kleineren Betrieben vorbehalten. Wenn ihre landwirtschaftlich genutzte Fläche bei höchstens 60 Hektar liegt, können sie in den Genuss der Umverteilungsprämie kommen. Assessor Matthias Vöcking geht dem Gedanken nach, ob ein (Teil-)Abwickeln der Umverteilungsprämie über eine erweiterte und entlastete Pauschalsteuer (§ 13a EStG) möglich sein könnte. Seine Abhandlung kann hier als PDF heruntergeladen werden: Umverteilungsprämie_Vöcking

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