Die Bemühungen der Thüringer Landesregierung, „agrarstrukturellen Verwerfungen an den Bodenmärkten“ vorzubeugen, werden nun konkret. Das Thüringer Agrarstrukturgesetz soll auf der Grundlage eines vom Agrarministerium erarbeiteten Gesetzentwurfs im Herbst 2020 in Kraft treten. Das Land will damit dem erheblichen Preisanstieg für Agrarflächen vorbeugen und die nicht landwirtschaftlichen Investoren, vor allem die mit Spekulationsinteressen, zurückdrängen. Zwar ziele bereits das Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes darauf, eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden, auch ein Auseinanderdriften der Wertverhältnisse, zu vermeiden. Es fehle jedoch an einem handhabbaren konkreten Regelungsmechanismus, um „Umgehungsgeschäfte“ zu verhindern.

Angepasst werden soll das Grundstücksverkehrs-, das Landpachtverkehrs- und das Reichssiedlungsgesetz. In den Blick genommen hat die Landesregierung vor allem die Regulierung sog. Share-Deals. Dieses Instruments bedienten sich zunehmend überregional aktive, nicht landwirtschaftliche Investoren und dem gelte es im Interesse der angestammten landwirtschaftlichen Betriebe im Land Thüringen einen Riegel vorzuschieben.

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