Das BVerwG hat am 09.05.2019 (4 VR 1.19) einen Eilantrag des Landes Thüringen abgewiesen. Ziel des Landes war es, die Bundesnetzagentur im Bundesfachplanungsverfahren für die SuedLink-Trasse zu verpflichten, einen Alternativvorschlag Thüringens zu berücksichtigen. Weil die Bundesnetzagentur das bislang nicht getan habe, verletze sie – so das Land – die landesplanerischen Rechte Thüringens. Das BVerwG ist indessen der Auffassung, dass es keinen Anspruch des Landes auf Berücksichtigung eines Alternativtrassenvorschlags gebe. Im Übrigen fehle es für eine positive Entscheidung an der Eilbedürftigkeit; der Vorschlag Thüringens könne im Bundesfachplanungsverfahren immer wieder aufgegriffen werden bis zu dessen Abschluss Ende 2019.

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