In Deutschland regelt bislang das Arzneimittelgesetz (AMG) sowohl die in der Human- als auch in der Veterinärmedizin zum Einsatz kommenden Arzneimittel. Dies soll nun anders werden. Am 24.03.2021 stimmte das Bundeskabinett Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu, ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zu erlassen.
Mit der Neuregelung werden alle gesetzlichen Vorschriften zu Tierarzneimitteln zusammengefasst und nationale Vorschriften des Tierarzneimittelrechts an neue unionsrechtliche Vorgaben angepasst, insbesondere an die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2018 über Tierarzneimittel. Die auf Tierarzneimittel bezogenen Vorschriften aus dem nationalen Arzneimittelgesetz sollen gestrichen werden.
Die neuen nationalen Vorschriften sollen wie das neue Unionsrecht am 28.01.2022 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates.