Mit der Änderung von zwei Bundesverordnungen sollen der Tierschutz in der Hundehaltung und -zucht verbessert und Anforderungen für nationale Tiertransporte verschärft werden.

Die Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung soll u.a. unzureichenden Zucht- und Haltungsbedingungen vorbeugen – so wird z.B. die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Des Weiteren werden für die Haltung von Herdenschutzhunden, die zunehmend zum Schutz von Nutztieren vor Wolfsangriffen eingesetzt werden, spezielle Regelungen eingeführt, um ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung zu tragen. Mit der Änderung der Tierschutztransportverordnung verschärft das Bundesministerium die Anforderungen beim innerstaatlichen Tiertransport: Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius muss etwa der Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung und die neue Tierschutztransportverordnung treten zum Jahreswechsel hin in Kraft.

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