Nachdem einzelne Bundesländer vorangegangen sind (vgl. dazu die News vom 24.08.2020), reagiert nun auch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Es will die Tierschutz-TransportVO ändern. Bislang sind innerdeutsche Tiertransporte bis zu 8 Stunden möglich. Diese Beförderungshöchstdauer soll zukünftig nur noch erlaubt sein, wenn in den Transportfahrzeugen eine Temperatur von 30 °C nicht überschritten wird. Ist dies nicht gewährleistet, so soll die Beförderungshöchstdauer auf 4 ½ Stunden abgesenkt werden. Das würde im Übrigen den unionsrechtlichen Vorschriften entsprechen, wonach ein Lkw-Fahrer nach einer Lenkdauer von 4 ½ Stunden die Fahrt für wenigstens eine ¾ Stunde unterbrechen muss. Allerdings erhöhen sich bei solchen Stillständen der Fahrzeuge regelmäßig die Temperaturen im Innenraum.

Tierschützer kritisieren, dass

    • der Export von Tieren in Drittländer bislang in dem Verordnungsentwurf des Ministeriums gar nicht in den Blick genommen werde, sondern allein Sache der Bundesländer bleibe,
    • ihrem Anliegen, Tiertransporte bei weniger als 5 °C und bei mehr als 30 °C generell zu verbieten, nicht Rechnung getragen werde.
Agricola Verlag