Nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus am 20.08.2020 ebenfalls ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen beschlossen hat, sind anerkannte Tierschutzorganisationen nun in der Mehrzahl der Bundesländer klagebefugt. Das sind neben Berlin Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland. In NRW bestand bis Ende 2018 ein Verbandsklagerecht, das (vgl. die News vom 09.04.2020) vom Landtag allerdings nicht verlängert wurde, weil es nach Auffassung der Landtagsmehrheit zu wenig Wirksamkeit entfalte.

Verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen haben das Recht, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und können behördliche Maßnahmen, auch das Unterlassen behördlicher Maßnahmen, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Tierschutz hin gerichtlich überprüfen lassen.

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