Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Entwurf für ein Gesetz auf den Weg gebracht, der die staatliche Tierwohlkennzeichnung regeln soll. Landwirte sollen das Logo freiwillig nutzen können, müssen aber, wenn sie dies tun, die festgelegten Kriterien einhalten. Die Betriebe werden dann auch regelmäßig kontrolliert und sind Sanktionen bis hin zu Freiheitsstrafen ausgesetzt, wenn sie die konkreten Tierwohlkriterien nicht einhalten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung die Einzelheiten zu regeln (Haltung, Transport und Schlachtung von Tieren). Die Rechtsverordnung soll des Einvernehmens des Bundesumweltministeriums bedürfen. Weitergehend soll dem Bundesumweltministerium auch ein Vetorecht zustehen, wenn es um die Festlegung der konkreten Tierwohlkriterien geht. Eine Beteiligung des Bundesrates ist hingegen nicht vorgesehen.

Der Gesetzentwurf ist jetzt in die sog. Ressortabstimmung gegangen. Anschließend soll er im Kabinett beraten werden.

Von Grünen und SPD kommt bereits Kritik; die Grünen favorisieren eindeutig eine für alle Fleischerzeuger verbindliche Kennzeichnungsregelung.

Die berufsständischen Verbände reiben sich vor allem an den Mitspracherechten des Bundesumweltministeriums. Dieses sei für die Tierwohlkennzeichnung nicht zuständig und von ihm seien auch nur praxisferne Vorgaben zu erwarten.

Agricola Verlag