Allmählich geraten die deutschen Veterinärbehörden in Druck. Die novellierte TierarzneimittelVO der EU ist bis zum Januar 2022 in nationales Recht umzusetzen. Das ist vor allem Aufgabe des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dabei wird es vor allem darum gehen,

  • bestimmte kritische Antibiotika der Humanmedizin vorzubehalten, also in der Veterinärmedizin nicht mehr einzusetzen,
  • eine Produktdatenbank zu installieren, die mit einer Datenbank für Arzneimittelsicherheit und einer Datenbank zur Herstellung, Einfuhr und Vertrieb von Tierarzneimitteln verknüpft werden soll.
Agricola Verlag