Die Anforderungen an den Kälbertransport werden sich deutlich verschärfen. Zukünftig dürfen Kälber erst ab dem 29. Lebenstag transportiert werden. Das hat der Bundesrat am 29.06.2021 so beschlossen und das soll, sobald die erforderliche Zustimmung der Bundesregierung erfolgt ist, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr flächendeckend gelten. Mit diesen Vorgaben wird die geänderte Tierschutztransportverordnung wegen der Übergangsfrist mutmaßlich ab 01.11.2022 greifen.

Die Änderung geht auf eine Initiative des Landes Niedersachsen zurück. Der Bundesrat ist der Auffassung gefolgt, dass das Immunsystem der Kälber, die bislang ab einem Alter von 14 Tagen transportiert werden dürfen, frühestens ab 28 Tagen hinreichend belastbar ist. Das wird insbesondere für die Herkunftsbetriebe erhebliche Folgen haben, die zusätzliche Stallkapazitäten schaffen müssen, womit sich auch die Übergangsfrist erklärt. Gleichwohl rügen berufsständische Verbände, dass es im Vorfeld keiner Abstimmung/Anhörung der Tierhalter und der Transportbetriebe gegeben habe.

In dem Zusammenhang hat der Bundesrat auch andere Änderungen der TierschutztransportVO beschlossen. So dürfen z.B. zukünftig Tiertransporte zum Schlachthof bei einer Außentemperatur von mehr als 30 °C nicht mehr länger als 4 ½ Stunden dauern.

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