Um die Folgen des Ukrainekriegs für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland abzufedern, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium u.a. eine Sofortmaßnahme auf den Weg gebracht, die es erlaubt, bestimmte ökologische Vorrangflächen zu nutzen. Konkret wird es ermöglicht, dass der Aufwuchs auf folgenden Flächen eingesetzt wird, um Futter zu gewinnen:
– Ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke,
– Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden.
Ziel sei, so das BMEL, einen Beitrag zur Futterversorgung zu leisten und die Auswirkungen der steigenden Futtermittelpreise für die Landwirtinnen und Landwirte abzumildern. Die entsprechende Verordnung wird derzeit im Bundesrat beraten.
Der Präsident des Bauernverbandes, Joachim Rukwied, forderte eine Öffnung für den intensiven Anbau mindestens für Eiweißpflanzen, der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau eine zügige Freigabe von Vorrangflächen für den Anbau von Nahrungsmitteln.
Weitere Information des BMEL vom 30.03.2022 zum Thema finden Sie hier.