Die EU-Kommission diskutiert seit längerem mit der Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuer-Pauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG für land- und forstwirtschaftliche Betriebe). Diese Ausnahmeregelung komme, so die EU-Kommission, in Deutschland zu vielen Landwirten zugute. Das EU-Recht erlaube solche Ausnahmen nur für kleinere Betriebe. Die Bundesrepublik gewähre sie aber außer gewerblichen Viehzüchtern standardmäßig allen Landwirten, also auch großen Betrieben. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt. Nachdem die EU-Kommission die Bundesregierung schon mehrmals aufgefordert hatte, diese Praxis zu ändern, hat sie am 25.07.2019 angekündigt, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Die Bundesregierung hält an der Ausgestaltung des § 24 UStG fest und beabsichtigt, ihren Standpunkt vor dem EuGH zu verteidigen.

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