Das Umweltbundesamt erwägt, ab 2020 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln daran zu knüpfen, dass die Chemieunternehmen Ausgleichsflächen stellen bzw. stellen lassen. Es soll darum gehen, dass Pflanzenschutzmittel verwendende Betriebe 10 % der Betriebsfläche für Biodiversitätsmaßnahmen stilllegen. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt. Insbesondere erscheint problematisch, wie die Rückkopplung zwischen dem Hersteller des Pflanzenschutzmittels einerseits und dem anwendenden

landwirtschaftlichen Betrieb andererseits erfolgen soll. Der Deutsche Bauernverband hat bereits energisch protestiert, auf die laufenden Umweltprogramme, die in der Landwirtschaft rege angenommen würden, hingewiesen und im übrigen erklärt: Für die Überlegungen des Umweltbundesamtes gebe es derzeit keine rechtliche Grundlage, weder in der Bundesrepublik Deutschland noch auf der Ebene der EU.

Agricola Verlag