Die Bundesregierung bereitet den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus vor. Der Entwurf zielt darauf, die Rechtsposition der vom Netzausbau betroffenen Grundeigentümer zu verbessern. Deren Entschädigungsansprüche sollen nun gesetzlich geregelt werden, und zwar unter Anhebung der heute in der Praxis gezahlten Entschädigungen. Über die bisherige, vor allem durch Rahmenvereinbarungen der Berufsverbände, im übrigen durch die Entschädigungsrechtsprechung geprägte Praxis hinaus sollen die Entschädigungen nun bei Freileitungen 25 % des jeweiligen Grundstückswerts der Schutzstreifenfläche betragen, im Fall der Erdverkabelung 35 %. Dazu treten „Beschleunigungszuschläge“, wenn der Grundeigentümer Leitungsrechte schnell auch grundbuchlich sichern lässt. Dabei soll ihm nun auch eine Pauschale für den damit verbundenen zeitlichen Aufwand gewährt werden. Die Berufsverbände, insbesondere der DBV, halten die vorgesehenen Nachbesserungen für noch nicht ausreichend.

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