Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 20.04.21 auf ein EU-Klimagesetz verständigt und damit die Vorgabe, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden soll, verpflichtend festgelegt. Die Nettoemissionen in der EU sollen bis 2030 um mindestens 55% (zuletzt 40%) gegenüber 1990 reduziert werden. Erstmals sollen hierbei auch die natürlichen Kohlenstoffsenken in der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt werden. Die Anrechnung der Senken wird auf 225 Millionen Tonnen Kohlendioxid begrenzt; u.a. durch Aufforstung der Wälder soll die Bindekraft bis 2030 auf 300 Millionen Tonnen Kohlendioxid gesteigert werden. Für Juni 2021 wird vor diesem Hintergrund ein Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) erwartet.

Die Einigung umfasst außerdem eine Verpflichtung zur Erreichung negativer Emissionen nach 2050 sowie die Einrichtung eines europäischen Klimarats mit 15 Experten als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium, das die Umsetzung der Ziele begleiten soll.

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