In Brandenburg hat die Landesregierung die neue (Landes-)DüngeVO beschlossen. Sie setzt die Bundes-DüngeVO aus 2017 um, indem das Bundesland nun Gebiete ausweist, in denen das Grundwasser besonders mit Nitraten belastet ist („Rote Gebiete“). In diesen Gebieten bestehen für den Landwirt verschärfte Vorgaben (Untersuchung des Wirtschaftsdüngers vor der Ausbringung, Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden in jedem Frühjahr, kein Einsatz von wesentlich stickstoffhaltigen Düngemitteln in der Zeit vom 15.10. bis 31.01. auf Grünland, Dauergrünland und auf Acker, auf dem die Aussaat bis zum 15.05. erfolgt ist. Obwohl Brandenburg eine unterdurchschnittliche Nitratbelastung von Gewässern für sich reklamiert, sind nun doch deutlich mehr als 2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Bundeslandes „Rote Gebiete“.

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