Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat am 14.08.2019 ein Volksbegehren zugelassen, mit dem
– die deutliche Aufweitung der ökologischen Bewirtschaftung,
– eine Halbierung „des mit Pestiziden belasteten Flächenanteils“,
– ein Verbot „von die Artenvielfalt gefährdenden Pestiziden in Naturschutzgebieten“,
– ein verstärkter Schutz von Streuobstwiesen gefordert wird.
Es wird damit gerechnet, dass die Unterschriftensammlung des nun zugelassenen Volksbegehrens noch im September 2019 beginnt. Der Bauernverband ist der Auffassung, dass die Ziele des Volksbegehrens Unterstützung verdienten, die geforderten Maßnahmen aber realitätsfern und ungeeignet seien.