Das BMEL plant eine grundlegende Reform des Weingesetzes. Ziel der Novelle ist nach einer Verlautbarung des Ministeriums am 14.01.2020, die Marktanteile deutscher Weine zu steigern, insbesondere neue Vermarktungsperspektiven für Winzer in Deutschland zu eröffnen, im Übrigen generell die Wertschöpfung zu erhöhen. Die Bezeichnungen für Qualitätsweine sollen stärker nach der geographischen Herkunft gegliedert werden; jede Herkunftsregion soll für ein klares Profil stehen und so soll der Grundsatz gefördert werden: „Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“. In dem Zusammenhang werde – so das BMEL – eine bundesweite Vereinheitlichung der Kriterien für die Verwendung überkommender Begriffe (z.B. Prädikatswein, Spätlese, Auslese, Eiswein) angestrebt. Neupflanzungen sollen jährlich auf max. 0,3 % der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche beschränkt sein, und zwar bis einschließlich 2023.

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